Betrifft Gültigkeitsdauer von Antigen- und PCR-Tests, sowie Zugangsregeln!



25 AUG 21


Liebe Heimbewohner,
Angehörige und Besucher,

für Besuche im St. Anna-Stift gilt ab dem 25.08.2021 folgendes zu berücksichtigen:

Covid-19 Antigen-Schnelltests verlieren ihre Gültigkeit bereits nach 24 Stunden, PCR- Tests nach 48 Stunden!

Wir bitten ungeimpfte Besucher daher, rechtzeitig vor jedem Besuch in einem anerkannten Testzentrum, einer Apotheke oder einer anderen offiziellen Testeinrichtung einen Schnell- bzw. PCR-Test durchführen zu lassen und diesen durch eine schriftliche Bescheinigung zu belegen.

Für Testungen in unserem Hause stehen Ihnen weiterhin folgende Zeiten zur Verfügung:

Montag, Mittwoch und Freitag:

09:00 Uhr – 11:00 Uhr und von 13:30 – 14:30 Uhr

Besucher aus dem Ausland bitten wir zusätzlich, sich vor dem geplanten Besuch, rechtzeitig mit der Heimleitung in Verbindung zu setzen, um Quarantänebestimmungen und etwaige Zugangsbeschränkungen abzuklären. Ansonsten können wir keinen Zugang gewähren.

Weiterhin gelten folgende Regeln:

Geimpfte/genesene Besucher dürfen die Einrichtung, im Rahmen der üblichen Besuchszeiten, betreten. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist Voraussetzung.

Ungeimpfte Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung einen negativen Antigen-Schnelltest, oder einen PCR Test vorweisen.
Bitte beachten Sie, dass nun ein Schnelltest nach 24 Stunden seine Gültigkeit verliert, ein PCR nach 48 Stunden. Sie können diesen in einem Testzentrum, beim Arzt oder einer Apotheke erhaltenen.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht!

Selbst durchgeführte Schnell-, Spuk- oder Lutschtests aus Drogerien sind nicht zulässig.

Der Zutritt zur Einrichtung ist nach aktueller Rechtslage nur bei einem „3G - Status“ (geimpft, genesen, oder getestet) möglich.
Genesene verlieren nach 6 Monate ihren Status und gelten dann als ungeimpft!

Die Gültigkeit der Tests, sowie das Vorliegen von Impf- und genesenen Zertifikaten wird stichprobenartig überprüft. Bei ungültigen oder nicht vorhandenen Tests, werden Sie umgehend des Hauses verwiesen, ebenso werden wir ausnahmslos eine Anzeige in die Wege leiten! Zudem wird ein Besuchsverbot in unserer Einrichtung ausgesprochen!

Diese Regeln gelten auch für Ärzte, Therapeuten, Krankengymnastik usw …

Kinder bis 14 Jahre (einschließlich), werden nicht als Besucher gerechnet.
Ab dem 6. Lebensjahr ist eine MNS-Maske Pflicht.

Kinder ab dem sechsten Lebensjahr, bzw. schulpflichtige Kinder müssen während der Ferienzeiten ebenfalls einen negativen Test vorlegen.

Öffnungs- und Besuchszeiten, sind weiterhin wie folgt:

Montag – Freitag: von 9.00 Uhr – 15.30 Uhr
Letzter Einlass: 14.30 Uhr

Samstag: 10.00 Uhr – 15.00 Uhr
Letzter Einlass: 14.00 Uhr

Sonntag/Feiertage können Besuche nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache stattfinden.
Hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummern 0731/96670-0.
Bitte nur werktags zwischen 9.00 Uhr und 15.30 Uhr.

Wir bitten Sie, so verantwortungsvoll als möglich mit den Besuchen umzugehen. Ihre Angehörigen brauchen Ihre Unterstützung und Ihren Beistand.

Bei Fragen steht Ihnen die Heimleitung gerne zur Verfügung!