Zutrittsverbot



15 MäR 20

An alle Besucher und Gäste des St. Anna-Stiftes.
Zutrittsverbot St. Anna-Stift.

Sehr geehrte Damen und Herren.

Da unsere Bewohner einem erhöhten Risiko schwerer Symptomatiken bei einer Verbreitung des Corona Virus unterliegen, haben wir uns entschlossen, zum Schutz unserer Klientel ein Zutrittsverbot für Besucher zu erlassen.

Das Zutrittsverbot gilt ab sofort und bis auf weiteres.
Ausnahmen für das Besuchsverbot sind therapeutisch-oder medizinisch notwendige Besuche. Eine weitere Ausnahme gibt es für Angehörige von Not und Härtefällen, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt, oder wenn der Bewohner aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht selbst Kontakt zu Angehörigen aufnehmen kann. Für diese Besucher ist vorher eine telefonische Abstimmung mit der Einrichtung vorzunehmen.
Bei Notfällen und Fällen, in denen lebensbedrohliche Situationen vorliegen nimmt die Einrichtung regelhaft Kontakt mit den Angehörigen auf, um diese zu informieren.
Telefonische Anfragen können in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr und am Wochenende/ Feiertag in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr gestellt werden.
Wir bitten vielmals um Entschuldigung für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.

Freundlich grüßt Sie
Robert Kiesinger
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