Beendigung der Corona-Testung im St. Anna-Stift



20 FEB 23

Ab Montag, den 20. Februar 2023 führen wir im St. Anna-Stift keine Schnelltestungen mehr durch. Ab 01. März fällt die allgemeine Testpflicht für Pflegeeinrichtungen in Baden Württemberg. Für alle Besucher gilt aber vorerst weiterhin eine FFP2 Maskenpflicht, welche im gesamten Innenraum getragen werden muss. Auch bitten wir Sie, unsere Einrichtung nach Möglichkeit mit vorhandenen Corona- Impfschutz zu besuchen. Für Ihr Verständnis bedankt sich die Heimleitung.